AGB

AGB

AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

  1. Die nachfolgenden AGB gelten für alle dem Fotografen erteilten Aufträge. Sie gelten als vereinbart, wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.
  2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischer Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (jpg als Daten, Fachabzüge, Negative, Dia-Positive, Papierbilder, Still- Videos, elektronische Stehbilder in digitalisierter Form, Videos usw.)

II. Urheberrecht

  1. Das Urheberrecht der Lichtbilder liegt immer beim Fotografen.
  2. Die vom Fotografen hergestellten Lichtbilder sind grundsätzlich nur für den eigenen, privaten Gebrauch des Auftraggebers bestimmt, sofern dies nicht ausdrücklich anders schriftlich vereinbart wurde.
  3. Überträgt der Fotograf Nutzungsrechte an seinen Werken, ist – sofern nichtausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde – jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen, eine Weitergabe von Nutzungsrechten bedarf der besonderen Vereinbarung.
  4. Die Nutzungsrechte gehen erst an den Auftraggeber über, nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Fotografen.
  5. Der Auftraggeber hat kein Recht, das Lichtbild zu vervielfältigen, zu bearbeiten oder zu verbreiten, wenn nicht die entsprechenden Nutzungsrechte übertragen worden sind. Eine Nachbearbeitung oder Veränderung der Fotos durch den Kunden/Auftraggeber oder Dritte, egal in welcher Form, ist nicht zulässig.
  6. Bei der Verwendung der Lichtbilder in Online-Medien (z.B. für die eigene Homepage, in social media wie Facebook, Twitter usw.) und Printmedien (für den privaten Gebrauch) ist der Fotograf, sofern nichts anderes vereinbart wurde, als Urheber des Lichtbildes zu nennen. Hierbei ist bei jeder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen als Urheber der Lichtbilder anzugeben. Der Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
  7. Eine Verletzung des Rechts auf Namensnennung berechtigt den Fotografen zum Schadensersatz.
  8. Bei allen handwerklichen Fotoarbeiten bleiben die zur Anfertigung der Aufnahmen benötigten Werkzeuge und Hilfsmittel (wie Kontaktkopien, Negative und Zwischenprodukte) im Eigentum des Fotografen. Die Original-Daten (unbearbeitete Roh-Daten) verbleiben beim Fotografen. Eine Herausgabe der Roh-Daten an den Auftraggeber erfolgt grundsätzlich nicht.

III. Vergütung, Eigentumsvorbehalt

1. Für die Herstellung der Lichtbilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten (Reisekosten, Model-Honorare,

Spesen, Requisiten, Labor- und Studiomieten etc.) sind, sofern nicht anders schriftlich vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen. Aufgrund § 19 UStG wird auf diese Preise keine Mehrwertsteuer erhoben (Kleinunternehmerregelung).

  1. Das Honorar für das gebuchte Foto-Paket sowie für zusätzlich gewünschte Bilder, Dateien, sonstige Fotoprodukte (Leinwände, Fotobücher etc.) ist nach Auswahl der Bilder und Fotoprodukte vom Auftraggeber zu zahlen. Eine Übergabe/ Übersendung der fertigen Fotoprodukte findet erst nach kompletter Bezahlung statt.
  2. Längerfristig vereinbarte Termine bedürfen zur Terminfreihaltung einer Vorauszahlung von 30% des geschätzten Auftragswertes. Diese werden bei einem durch den Auftraggeber verschuldeten Nichtzustandekommen des Vertrages einbehalten.
  3. Fällige Rechnungen sind sofort und ohne Abzug zu zahlen. Der Auftraggeber gerät in Verzug, wenn er fällige Rechnungen nicht spätestens 14 (in Worten: vierzehn) Tage nach Zugang einer Rechnung oder gleichwertigen Zahlungsaufforderung begleicht. Dem Fotografen bleibt vorbehalten, den Verzug durch Erteilung einer nach Fälligkeit zugehenden Mahnung zu einem früheren Zeitpunkt herbeizuführen.
  4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder Eigentum und in den Händen des Fotografen.

IV. Haftung

  1. Für die Verletzung von Pflichten, die nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit wesentlichen Vertragspflichten stehen, haftet der Fotograf für sich und seine Erfüllungsgehilfen nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Er haftet ferner für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, die er oder seine Erfüllungsgehilfen durch schuldhafte Pflichtverletzung herbeigeführt haben. Für Schäden an Aufnahmeobjekten, Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts, Negativen oder Daten haftet der Fotograf, wenn nichts anderes vereinbart wurde, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  2. Der Fotograf verwahrt die Daten sorgfältig. Er ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, von ihm aufbewahrte Daten nach drei Jahren seit Beendigung des Auftrags zu vernichten. Vor der Vernichtung benachrichtigt er den Auftraggeber und bietet ihm die Daten zum Kauf an.
  3. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Er haftet nicht für Schäden, die durch unsachgemäße Behandlung der Lichtbilder entstehen.
  4. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
  5. Die Zusendung und Rücksendung von Dateien, Bildern und Vorlagen erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers.
  6. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 3 Tagen, nachdem die Online-Galerie freigegeben wurde, schriftlich beim Fotografen zu machen. Gleiches gilt für Fach-Abzüge ab dem Tag der Zustellung. Danach gelten die Lichtbilder als mangelfrei angenommen, eine spätere Beanstandung ist ausgeschlossen. Reklamationen zum Set-Aufbau sind ausgeschlossen, sofern sie nicht sofort während des Shootings geäußert werden. Bei Buchung eines Shootings ist der Bild- und Bearbeitungs-Stil des Fotografen bekannt und somit von einer Reklamation ausgeschlossen.

V. Leistungsstörung, Ausfallhonorar

  1. Nach der professionellen Bearbeitung der Bilder stellt der Fotograf dem Auftraggeber innerhalb von 2 – 3 Wochen eine passwortgeschützte Online-Galerie für 14 Tage zur Verfügung, in der der Auftraggeber sich die Bilder seiner Wahl aussuchen kann. Die Auswahl teilt der Auftraggeber dem Fotografen schriftlich mit. Die Entscheidung, welche Bilder in die Online-Galerie kommen, trifft der Fotograf. Der Fotograf verpflichtet sich, nach Zahlungseingang den Auftrag schnellstmöglich abzuarbeiten, und dem Auftraggeber zukommen zu lassen.
  2. Das Kopieren oder Herunterladen der Bilder aus der Online-Galerie ist nicht erlaubt und gilt als Diebstahl. Dies gilt auch für die Anfertigung von Screenshots.
  3. Sind Bilder durch den Auftraggeber zur Veröffentlichung frei gegeben worden, muss ein nachträgliches Widerrufsrecht vom Fotografen nicht eingeräumt werden. Sollte der Fotograf einem Widerruf dennoch zustimmen, so ist ein zusätzliches Honorar in Höhe von 150 Euro zuzüglich ggf. weiterer anfallenden Kosten fällig (z. B. investierte Zeit der Aufarbeitung, Neuauflage von Flyern, Visitenkarten, etc.). Bereits im Umlauf gebrachte Printmedien sind vom Widerruf ausgeschlossen.
  4. Storniert der Auftraggeber die Fotografenbuchung aus welchem Grund auch immer, steht dem Fotografen ein Ausfallhonorar zu. Dies wird wie folgt berechnet:
    – Storno 15. bis 8. Tag vor dem gebuchten Termin: 30 %
    – Storno 3. bis 7. Tag vor dem gebuchten Termin: 50 %– ab 2 Tagen vor dem gebuchten Termin: 100 %
    der vereinbarten Gesamtsumme, auch wenn noch keine Anzahlung geleistet wurde. Kosten für Zusatzbestellungen, wie z.B. Studioräume, Visagisten usw. werden zusätzlich berechnet, unabhängig von der Stornogebühr des Fotografen.

VI. Datenschutz

1. Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich im Rahmen des Auftrages bekannt gewordene Informationen vertraulich zu behandeln.

VII. Digitale Fotografie

  1. Die Digitalisierung, Speicherung und Vervielfältigung der Lichtbilder des Fotografen auf Datenträgern aller Art bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  2. Die Übertragung von Nutzungsrechten beinhaltet nicht das Recht zur Speicherung und Vervielfältigung, wenn dieses Recht nicht ausdrücklich übertragen wurde.

VIII. Bildbearbeitung

1. Die nachträgliche Bearbeitung von Lichtbildern des Fotografen ist nicht zulässig. Dazu zählen Veränderungen und Weiterbearbeitung des Bildmaterials durch z.B. Fotobeschnitt, Composing, Montage, Veränderung des Bildlooks oder elektronische Hilfsmittel zur Erstellung eines neuen urheberrechtlich geschützten Werkes. Ihre Vervielfältigung und Verbreitung, analog oder digital, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen, Ausnahme ist die Verwendung der Lichtbilder für digitales Scrapbooking. Hierbei ist jedoch bei jeder Veröffentlichung Name und Link des Fotografen als Urheber der Lichtbilder anzugeben. Der

Auftraggeber ist verpflichtet, eine elektronische Verknüpfung so vorzunehmen, dass

der Fotograf als Urheber der Bilder klar und eindeutig identifizierbar ist.
2. Der Auftraggeber versichert, dass er dazu berechtigt ist, den Fotografen mit der

elektronischen Bearbeitung fremder Lichtbilder zu beauftragen, wenn er einen solchen Auftrag erteilt. Er stelle den Fotografen von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen.

IX. Nutzung und Verbreitung

  1. Die Verbreitung von Lichtbildern des Fotografen im Internet und in Intranets, in Online-Datenbanken, in elektronischen Archiven, die nicht nur für den internen Gebrauch des Auftraggebers bestimmt sind, auf Diskette, CD-ROM, USB-Stick oder ähnlichen Datenträgern ist nur bei einer besonderen Vereinbarung zwischen dem Fotografen und dem Auftraggeber gestattet.
  2. Die Weitergabe digitalisierter Lichtbilder im Internet und in Intranets und auf Datenträgern und Geräten, die zur öffentlichen Wiedergabe auf Bildschirmen oder zur Herstellung von Soft-oder Hardcopies geeignet sind, bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  3. Die Vervielfältigung und Verbreitung von Bearbeitungen, die der Fotograf auf elektronischem Wege hergestellt hat, bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Fotografen.
  4. Der Fotograf ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten an den Auftraggeber herauszugeben, wenn dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
  5. Wünscht der Auftraggeber, dass der Fotograf ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
  6. Hat der Fotograf dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Einwilligung des Fotografen verändert werden.
  7. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline liegen beim Auftraggeber; die Art und Weise der Übermittlung kann der Auftraggeber bestimmen.

X. Lieferzeiten und Reklamationen

  1. Hat der Auftraggeber dem Fotografen keine ausdrücklichen Weisungen hinsichtlich der Gestaltung der Lichtbilder gegeben, so sind Reklamationen bezüglich der Bildauffassung sowie der künstlerisch-technischen Gestaltung ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach einer Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungs- Anspruch für bereits begonnene Arbeiten.
  2. Lieferfristüberschreitung verursacht durch höhere Gewalt, Betriebsstörungen, von Verzögerungen seitens des Labors oder dessen Transportfirma etc., begründet keinen Anspruch auf Rücktritt vom Vertrag sowie direkten oder indirekten Schadenersatz wegen Nichterfüllung des Liefervertrages.
  3. Der Fotograf haftet für Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.
  4. Sämtliche Arbeiten werden mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach bestem Könnenausgeführt oder an andere Firmen weitergegeben. Reklamationen bei offensichtlichen Mängeln müssen innerhalb von 3 Tagen schriftlich geltend gemacht werden. Eine Anerkennung ist jedoch nur bei Vorlage der beanstandeten Arbeit möglich. Bei

Nachbestellungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den

Erstbildern ergeben. Eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.
5. Sollten digital erworbene Lichtbilder in Eigenverantwortung durch den Auftraggeber

entwickelt/gedruckt werden, so kann der Fotograf keine Haftung für die Qualität der Ergebnisse übernehmen. Farbkorrekte Abzüge können über den Fotografen erworben werden.

XI. Schlussbestimmungen

1. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis ist der Sitz des Fotografen, wenn der Vertragspartner nicht Verbraucher ist. Sind beide Vertragsparteien Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, so ist der Geschäftssitz des Fotografen als Gerichtsstand vereinbart.

XII. Salvatorische Klausel

1. Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.

Mit der Buchung eines Shootings stimmen Sie den AGB zu.